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Tiroler Landlibell, 23. Juni 1511

Landlibell_1511

Die geistige Haltung der Tiroler ist im zeitgenössischen Leitspruch "Für Gott, Kaiser und Vaterland" zusammengefasst, Ausdruck einer damals als allgemein gültig anerkannten Werteordnung. Ergebnis spezifisch tirolischer Entwicklungsläufe, wie historische Rückblicke darlegen sollen. Die Bindungen Tirols zum "Kaiser" in Wien gingen auf das Jahr 1363 zurück, als das Land mit Österreich vereinigt worden war. Margarethe Maultasch aus dem Haus der Grafen von Tirol-Görz und Enkelin Meinhards II. (gest. 1295), des eigentlichen Schöpfers des Landes Tirol, war in erster Ehe mit dem Luxemburger Herzog Johann von Böhmen, verheiratet gewesen, in zweiter Ehe mit dem Wittelsbacher Ludwig von Brandenburg, der 1361 starb.

Wenn auch in seiner angenommenen Einmaligkeit bisher wohl überschätzt, regelte das sogenannte Landlibell vom 23. Juni 1511 unter Zusammenfassung bisheriger Gewohnheiten die Landesverteidigung. Die darin festgehaltenen Rechte und Pflichten betrachteten die Landstände bald schon als "Landesfreiheit", wodurch vom Landesfürsten gestellte neue Ansprüche bezüglich des Verteidigungswesen unterbunden werden konnten. Der Bauernstand hatte Maximilian I. eine große Begünstigung zu verdanken, die die wirtschaftliche Freiheit dieses Standes betraf.

Das sogenannte Landlibell Kaiser Maximilians I. hatte die Tiroler Landesverteidigung auf neue neue Basis gestellt. Wie neue Forschungen ergeben haben, kommt ihm zwar nicht, wie in historischen Arbeiten seit dem 19. Jahrhundert immer wieder betont, eine singulärer Wert zu. Es ist auch nicht unbedingt als ein "epochales Dokument demokratischer Selbstverwaltung" zu feiern, wodurch es von dem es umgebenden Mythos zwar etwas eingebüßt hat, für das Landesverteidigungswesen Tirols aber dennoch von größter Wichtigkeit bleibt. Das Landlibell kann als Endpunkt einer langen Entwicklung betrachtet werden, da es die bisherigen Traditionen als Verbindung von Steuer- und Wehrwesen aufnimmt. Die Landstände hatten an der Ausfertigung einer solchen Urkunde durch den Landesfürsten größtes Interesse, wurden damit doch Rechte und Pflichten beider Seiten schriftlich festgelegt. Es wurde die grundsätzliche Wehrpflicht aller Männer fest, die bis zu einem Monat lang Dienst leisten mussten. Die Streitkraft des Landes konnte je nach Gefahr in Zuzügen von 5000, 10000, 15000 und 20000 Mann aufgeboten werden. Bei höchster Gefahr, etwa einem plötzlichen Einfall eines Feindes, mussten sich auf den Glockenschlag hin alle wehrfähigen Männer an vorbezeichneten Plätzen zum Ausrücken versammeln, ganz unabhängig vom normalen Aufgebot. Der "Sturm", später "Landsturm" oder "Sturmmasse" genannt, wurde nur kurzfristig einberufen und betraf durchweg auch nur die Bevölkerung eines regional begrenzten Gebiets.

Ein großes Privileg für die Tiroler bedeutete, wenn ihr Wehrdienst auf die Verteidigung der Landesgrenzen eingeschränkt war, wenn sie also nicht außerhalb Tirols zu Kriegsdiensten herangezogen werden durften. Durch die Bestimmungen des Landlibells werden der Wehrwille der Bevölkerung und die Freiheitsliebe sicherlich gefördert.

Unerhört für die damalige Zeit war auch, wenn nun selbst die Bauern eine Waffe bei sich zu Hause haben durften. Für den freien Tiroler wurde die Landesverteidigung zu einer Pflicht, die sich aus den Freiheiten des Landes ergab und von besitzenden Bauern, Bürgern, Adel und Geistlichkeit getragen wurde.

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